Reisen mit der Fähre nach Griechenland und zu den griechischen Inseln.
Wenn auf einer Schiffsreise in der EU etwas schief geht, haben die Passagiere nach EU-Recht eine Reihe von Rechten und die Fährgesellschaften haben bestimmte Pflichten.
Die Fahrgastrechte umfassen eine Reihe von Themen wie:
- Informationen zu Fährverbindungen und Reservierungen,
- Überbuchung
- Verweigerte Einschiffung
- Entschädigung im Falle eines Unfalls und
- Entschädigung bei Annullierung der Abfahrt, Verspätung usw.
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