HAUSTIERE AN BOARD

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Sehr geehrte Tierbesitzer,

Beim Reisen mit Ihrem Haustier gibt es Richtlinien und Regelungen, die von den Haustierbesitzern und den Fährgesellschaften befolgt werden müssen.

Betreffend, Griechenland und alle Schiffe mit griechischer Flagge, richten sich nach dem Gesetzesartikel, 13PD101/1995A-61, für den Transport der Haustiere, welcher folgendes beinhaltet:

1) Alle Passagierschiffe, die länger als 25 m sind, sind verpflichtet separate Räume für den Transport der Haustiere zur Verfügung zu stellen. Für jede 200 Passagiere, muss ein Zwinger für das Tier bereitstehen.

2) Trainierte Hunde für hilfsbedürftige Passagiere, gelten als Ausnahme, solange die nötige Bescheinigung vorliegt.

Haustiere an Board

Alle Informationen, die Sie wissen müssen, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen.

- Fährreisen mit einem Haustier

Haustiere an Board

Wenn Sie vorhaben mit Ihrem Haustier zu verreisen, werden Sie sich freuen zu wissen, dass alle Fährgesellschaften dies zulassen, es gelten jedoch bestimmte Vorschriften.

  • Passagiere müssen bei der Buchung angeben, dass sie mit einem Haustier reisen.
  • Haustiere müssen einen gültigen Haustierreisepass haben.
  • Haustiere können nicht ohne Begleitung reisen.
  • Die Tierbesitzer sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene ihres Haustieres verantwortlich.
  • Die Tierbesitzer sind allein verantwortlich für alle möglichen Schäden oder Verletzungen, die durh ihr Haustier an Dritte verursacht werden.

Sehbehinderte Passagiere dürfen mit Ihrem Blindenführhund gemäß den nationalen Bestimmungen (Gesetz Nr. 376 des 25. August 1988) und internationalen und EU-Verordnungen (Artikel 11.5 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) ohne Aufpreis reisen - die Fährgesellschaft/das Reisebüro muss jedoch zum Zeitpunkt der Buchung entsprechend informiert werden.

Abhängig von der Fährgesellschaft und der Fähre, mit der Sie reisen, gibt es spezielle Einrichtungen (Zwinger) an Bord für Hunde und Katzen. Einige Fährgesellschaften bieten auch eine limitierte Anzahl an haustierfreundlichen Kabinen an. Andere Haustiere wie Hamster, Vögel, Kaninchen sind ebenfalls erlaubt, müssen aber während der gesamten Reise in ihren Transportboxen/Käfigen bleiben.

Haustiere sind in den öffentlichen Gemeinschaftsbereichen des Schiffes nicht erlaubt. Für ihren Durchgang durch Treppen oder Korridore während ihres Transfers, müssen sie in einer Transportbox/einem Käfig bleiben oder an der Leine sein und einen Maulkorb tragen. Wenn das Tier sich nicht in einer Tragetasche/einem Käfig oder in einer Haustierkabine befindet, müssen Sie Ihr Haustier jederzeit begleiten.

Kabinen, in denen Haustiere erlaubt sind, sind im Online-Buchungssystem als HAUSTIERKABINEN gekennzeichnet.

Fragebogen zur Reiseerklärung für Haustiere

Auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens (Artikel 18 § 7 des Gesetzes 4830/2021 / Official Gazette Issue A' 169/18.09.2021) ist es für Passagiere, die mit Tieren reisen, obligatorisch, diese bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets anzugeben, damit sie im elektronischen Buchungssystem erfasst werden.

  • Nummer des Heimtierausweises oder der Gesundheitsbescheinigung für Tiere
  • Kategorie des Tieres (z. B. Begleittier, Therapietier, Hilfstier)*
  • Größe des Tieres (groß > 10 kg oder klein <= 10 kg)
  • Unterkunft (Haustier in der Kabine / Haustier im Käfig / Haustier an Deck)

Die Begleitpersonen müssen die Gesundheitsbescheinigung des Tieres jederzeit mit sich führen (Einwohner der Europäischen Union müssen außerdem den offiziellen EU-Heimtierausweis des Tieres mit sich führen), alle Vorschriften für die Unterbringung befolgen und für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres während der gesamten Reise verantwortlich sein. Für Katzen, Hunde und Frettchen muss ein Nachweis über eine Tollwutimpfung vorliegen.

Wählen Sie die Fährgesellschaft aus, mit der Sie reisen, um weitere Bestimmungen für Haustiere an Bord und mögliche Gebühren zu erfahren:

Auf der Strecke Brindisi - Valona - Brindisi fahren alle Haustiere kostenlos. Das Angebot gilt für Katzen und Hunde. Pro Familie sind maximal 3 Haustiere erlaubt.

Haustiere dürfen sich im zentralen offenen Bereich des Schiffes aufhalten (immer an der Leine und unter Aufsicht) und müssen einen Maulkorb tragen. Kleine Haustiere sollten in einer Kiste oder einem Käfig transportiert werden. Passagiere, die mit einem Haustier reisen, müssen immer das kürzlich aktualisierte Gesundheitsheft bei sich haben und sind für dessen Pflege, Sicherheit und Hygiene verantwortlich. Unbegleitete Haustiere sind nicht gestattet.

Passagiere, die mit Haustieren, Therapie- oder Begleittieren reisen, sind aufgrund der neuen Gesetzgebung (Gesetz 4830/2021/A 169/18.09.21) verpflichtet, diese bei der Buchung/Ausstellung des Tickets anzugeben, damit sie im elektronischen Buchungssystem erfasst werden.

An Bord unserer Schiffe gibt es eine Reihe von Käfigen, die im Voraus gebucht werden müssen. Außerdem gibt es eine begrenzte Anzahl von Kabinen für die Beförderung von Haustieren. Auch diese müssen im Voraus reserviert werden. Unbegleitete Haustiere sind nicht zugelassen.

Besitzer oder Betreuer müssen die gültigen Gesundheitspapiere ihres Haustieres bei sich haben (EU-Bürger müssen zusätzlich ihren EU-Heimtierausweis mit sich führen) und alle Einreisebestimmungen beachten. Für alle Katzen, Hunde und Frettchen ist eine gültige Tollwutimpfung erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Tierarzt und Ihr Reisebüro vor Ort. Haustiere dürfen nicht in geschlossenen Einrichtungen (Bars, Restaurants und andere öffentliche Bereiche) oder in Fahrzeugen mitgenommen werden (es sei denn, Sie haben Camping an Bord gebucht), und der Zugang zum Fahrzeugdeck ist während der Überfahrten verboten. Bei Spaziergängen auf den offenen Decks müssen Haustiere einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden, und zwar in Begleitung des Tierhalters oder einer Aufsichtsperson. Der Tierhalter oder die Aufsichtsperson ist in vollem Umfang für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres sowie für die Einhaltung aller diesbezüglichen Gesetze und Vorschriften verantwortlich. Darüber hinaus sind die Tierhalter allein verantwortlich für mögliche Schäden, die ihre Tiere Dritten zufügen.

Ausgenommen von den oben genannten Einschränkungen sind Tiere, die Menschen mit Behinderungen bewachen und unterstützen und ihre Besitzer begleiten dürfen. Die Besitzer müssen über die entsprechenden Bescheinigungen für diese Tiere verfügen.

Hinweis: Die Beförderung von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Haustieren) unterliegt den Frachtbedingungen der Gesellschaft. Für weitere Informationen sollten sich die Passagiere an den Kundendienst der Gesellschaft wenden.

a) Aus hygienischen Gründen sind Haustiere in allen Gemeinschaftsbereichen des Schiffes nicht erlaubt.

b) Hunde müssen, wenn sie sich bewegen (immer an der Leine und in Begleitung ihrer Besitzer), unbedingt einen Maulkorb tragen.

c) Passagiere, die mit einem Haustier reisen, müssen immer dessen aktuelles Gesundheitsheft, eine Transportbox für Haustiere bis zu 10 kg oder einen Maulkorb für Haustiere über 10 kg bei sich haben und sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Haustiers verantwortlich.

d) Unbegleitete Haustiere sind an Bord des Schiffes nicht erlaubt.

Das Schiff verfügt über spezielle Bereiche für die Unterbringung von Haustieren. Haustiere sind in den geschlossenen Bereichen des Schiffes nicht erlaubt. Die Passagiere, die mit ihrem Haustier reisen, sind allein für die Sicherheit, Hygiene und Pflege des Tieres verantwortlich.

CAMPING ON BOARD

Haustiere dürfen in Ihrem Wohnmobil/Wohnwagen übernachten, wenn der Service Camping an Bord gebucht wurde und solange sie andere Passagiere auf dem offenen Deck nicht stören (in diesem Fall können Sie Ihr Haustier in einem der Käfige unterbringen).

HAUSTIER IN DER KABINE

Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von haustierfreundlichen Kabinen. Es ist daher ratsam so früh wie möglich zu buchen. Diese sind im Online-Buchungssystem als HAUSTIER-Kabinen gekennzeichnet und es gibt ein Aufpreis von 50 Euro pro Tier und Strecke. Pro Haustierkabine sind maximal 2 Haustiere erlaubt.

HAUSTIER IM KÄFIG

Es gibt ausgewiesene Bereiche für Haustiere in einem überdachten Bereich an Deck. Die Gebühr beträgt 20 Euro pro Haustier und Strecke. In jedem Zwinger kann ausnahmslos nur 1 Haustier untergebracht werden. Es ist notwendig, die erforderlichen Zwinger im Voraus zu buchen.

HAUSTIER AUF DEM DECK

Diese Option ist kostenlos, aber bitte denken Sie daran, dass Haustiere immer begleitet werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass Haustiere immer ein Ticket haben müssen, auch wenn sie kostenlos reisen.

GEBÜHREN FÜR HAUSTIEREADRIATISCHE ROUTENKRETISCHE ROUTEN
Pro Tier / pro StreckePro Tier / pro Strecke
HAUSTIER IN DER KABINE50€kostenlos
HAUSTIER IM KÄFIG20€kostenlos
HAUSTIER AUF DEM DECKkostenloskostenlos
  • Unbegleitete Haustiere sind nicht zugelassen.
  • Kabinen für Haustiere sind nur verfügbar, wenn die Passagiere mit einem oder maximal zwei Haustieren reisen.
  • Die Anzahl der Haustierkabinen oder -käfige ist begrenzt, daher sollten sie rechtzeitig gebucht werden.
  • Reisen mit Haustieren in einer Kabine: Haustierkabinen sind 4-Bett-Innen- und Außenkabinen und sind als 4-Bett-, 3-Bett-, 2-Bett- oder Einzelkabinen verfügbar.

Für Kabinen zur Einzelbelegung mit Haustieren wird der folgende Aufpreis berechnet:

  • Ancona: 50% auf den Preis pro Person für eine 2-Bett-Kabine in der Nebensaison und 70% auf den Preis pro Person für eine 2-Bett-Kabine in der Neben- und Hochsaison.
  • Bari: 70% auf den Preis pro Person für eine 2-Bett-Kabine in allen Jahreszeiten.
  • Venice: 70% auf den Preis pro Person für eine 2-Bett- Kabine in allen Jahreszeiten.

Kabinen für Haustiere sind nicht pro Bett verfügbar.

a) Aus hygienischen Gründen sind Haustiere in allen Gemeinschaftsbereichen des Schiffes nicht erlaubt.

b) Hunde müssen, wenn sie sich bewegen (immer an der Leine und in Begleitung ihrer Besitzer), unbedingt einen Maulkorb tragen.

c) Passagiere, die mit einem Haustier reisen, müssen immer dessen aktuelles Gesundheitsheft, eine Transportbox für Haustiere bis zu 10 kg oder einen Maulkorb für Haustiere über 10 kg bei sich haben und sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Haustiers verantwortlich.

d) Unbegleitete Haustiere sind an Bord des Schiffes nicht erlaubt.

Auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens (Artikel 18 § 7 des Gesetzes 4830/2021 / Amtsblatt Ausgabe A' 169/18.09.2021) ist es für Passagiere, die mit Tieren reisen, obligatorisch, diese bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets anzugeben, damit sie im elektronischen Buchungssystem erfasst werden und ein kostenloses Ticket ausgestellt werden kann.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates darf jeder Fahrgast mit maximal 5 Haustiere reisen, die ihm gehören, welche vollständig geimpft sein müssen und jedes Tier muss sein eigenes Gesundheitsbuch haben. Die Schiffe verfügen über spezielle Kabinen (PET-Kabinen) sowie spezielle Unterkunftsbereiche für Haustiere. Ausgenommen sind die FLYING DOLPHIN-Schiffe, auf denen der Transport von Haustieren nur in einer kleinen Transportbox bis zu 10 kg erlaubt ist.

Aus Gründen der öffentlichen Hygiene sind Haustiere in den Kabinen (mit Ausnahme der speziell ausgewiesenen PET-Kabinen), Bars, Restaurants und den öffentlichen Innenbereichen des Schiffes nicht erlaubt. Wenn sie auf dem offenen Deck spazieren gehen, müssen diese einen Maulkorb tragen, an der Leine geführt werden und von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Außerdem müssen die Passagiere/Begleiter des Haustieres immer ein aktuelles Gesundheitsbuch mit sich führen und für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Haustieres während der Reise verantwortlich sein.an Bord gibt es spezielle Bereiche für die tägliche Hygiene des Haustieres (außer auf FLYING DOLPHIN-Schiffen). Unbegleitete Haustiere werden an Bord nicht akzeptiert.

Im Rahmen der Umsetzung der aktuellen Gesetzgebung des Gesetzes 4830/2021 / Amtsblatt Ausgabe A' 169/18.09.2021 müssen Passagiere, die mit einem Begleit-, Therapie- oder Hilfstier reisen, das Tier unbedingt bei der Buchung ihrer Tickets angeben.

Die Anwesenheit des Tieres in den Gemeinschaftsbereichen im Inneren des Schiffes (Kabinen, Bars usw.) ist streng verboten. Auf den Schiffen der Gesellschaft gibt es spezielle Außenbereiche für Haustiere. Haustiere müssen immer von ihrem Besitzer begleitet werden, sie müssen angebunden sein (mit einer Leine oder Kette) und einen Maulkorb tragen, wenn sie sich außerhalb ihres Käfigs befinden. Passagiere, die mit einem Haustier reisen, müssen immer ein aktuelles Gesundheitsheft mit sich führen und sind für dessen Pflege, Sicherheit und Hygiene verantwortlich. Wir möchten Sie daran erinnern, dass wir Ihre Daten beim Einsteigen überprüfen, halten Sie also bitte Ihre persönlichen Ausweisdaten bereit.

Die Schiffe von Fast Ferries verfügen über spezielle Bereiche für die Unterbringung von Haustieren.

Aus hygienischen Gründen sind Haustiere in den Bars, Restaurants und Innenbereichen des Schiffes nicht erlaubt. Wenn sie sich bewegen (immer in Begleitung und an der Leine), müssen sie unbedingt einen Maulkorb tragen. Passagiere, die mit einem Haustier reisen, müssen immer ein aktuelles Gesundheitsbuch des Tieres mit sich führen und sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres verantwortlich. Das Schiff verfügt über einen speziellen Bereich für die tägliche Hygiene der Haustiere. Unbegleitete Haustiere werden an Bord nicht akzeptiert.

Haustiere reisen in Kabinen, die für die Beförderung von Haustieren auf dem Schiffsdeck zur Verfügung stehen. Haustiere sind in den öffentlichen Innenbereichen und Kabinen nicht erlaubt. Die Haustierbesitzer sind für die Fütterung und Hygiene ihrer Tiere verantwortlich. Haustierbesitzer müssen gültige Gesundheitspapiere im Originalformat mitführen, die kürzlich aktualisiert wurden.

Haustiere reisen in speziell dafür vorgesehenen Kabinen und Käfigen. Da die Anzahl der Kabinen begrenzt ist, bitten wir Sie, im Voraus zu reservieren. Aus gesundheitlichen Gründen sind Haustiere in den öffentlichen Innenbereichen und in den Kabinen, die nicht für sie bestimmt sind, nicht erlaubt. Passagiere, die mit ihren Haustieren reisen, müssen die gültigen Gesundheitspapiere ihres Tieres mit sich führen und sind für die Gesundheit, Sicherheit und Hygiene ihres Tieres verantwortlich. Unbeaufsichtigte Haustiere werden an Bord nicht akzeptiert.

Auf unseren Schiffen gibt es auf den offenen Passagierdecks ausgewiesene Bereiche (Käfige) für die Unterbringung großer Haustiere.

Kleine Haustiere bis zu 10 kg können ihre Besitzer in die speziell gestalteten Innenräume des Schiffes mit dem Hinweis “PET FRIENDLY AREA” begleiten, wenn sie in speziellen Käfigen transportiert werden und über die entsprechenden Gesundheits- und Impfbescheinigungen verfügen.

Das Haustier muss immer in der Transportkiste bleiben, wobei die Tür stets fest verschlossen sein muss. Ihr Haustier darf zu keinem Zeitpunkt auf einem Sitz sitzen.

Haustiere, die nicht in einem Transportbehälter reisen, müssen auf den offenen Passagierdecks im Freien bleiben, an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

Such- und Rettungshunde, Hunde, die von den Militär- und Sicherheitskräften, den Strafverfolgungsbehörden, der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) und dem Finanzministerium eingesetzt werden, Assistenzhunde und Therapietiere aller Größen dürfen ihren Besitzer in alle öffentlichen offenen und geschlossenen Bereiche des Schiffes begleiten, sofern sie über die entsprechenden Bescheinigungen verfügen, ihren Status, ihren guten Gesundheitszustand und ihre Impfung nachweisen und eine Leine tragen.

Der Aufenthalt von großen Haustieren (>10 kg) in den geschlossenen gemeinsamen Fahrgastunterkünften und in den geschlossenen Stauräumen des Fahrzeugs ist verboten.

Haustiere müssen immer in Begleitung sein, an einer Leine geführt werden und einen obligatorischen Maulkorb tragen. Passagiere, die mit einem Haustier reisen, müssen immer ihr aktuelles Gesundheitsbuch mit sich führen und sind für dessen Pflege, Sicherheit und Hygiene verantwortlich.

Haustierbesitzer sind allein verantwortlich für eventuelle Schäden, die ihr Haustier Dritten zufügen könnte.

Unbegleitete Haustiere werden nicht zum Einschiffen zugelassen.

Es wird klargestellt, dass nach dem Gesetz 4830/2021 / Regierungsblatt Nr. A ́169 / 18.09.2021 (Artikel 3) unter "Heimtier" jedes Tier zu verstehen ist, das vom Menschen aus Gründen des Tierschutzes hauptsächlich in seiner Wohnung gehalten wird oder gehalten werden soll. Wenn sich Artikel dieses Gesetzes auf bestimmte Haustiere beziehen, wie z.B. Hunde und Katzen, dann werden diese ausdrücklich erwähnt. Begleittiere sind auch Assistenzhunde, Arbeitshunde sowie Therapietiere. Wildtiere dürfen nicht als Haustiere gehalten werden.

Wir alle lieben es, auf GNV-Schiffen zu reisen! Entdecken Sie unsere Kabinen, die speziell für Ihre vierbeinigen Freunde eingerichtet sind, sowie die ihnen gewidmeten Dienstleistungen.

Denken Sie daran, Folgendes immer bei sich zu haben:

  • medizinische Unterlagen
  • zusätzliches Futter
  • Futter- und Wassernäpfe
  • Maulkorb
  • Leine
  • Schaufel und Hygienebeutel

Die Sicherheit Ihres Freundes ist sehr wichtig. Nehmen Sie Ihrem Haustier während der Fahrt niemals das Halsband oder das Hundegeschirr ab und befestigen Sie einen Anhänger mit Ihrer Telefonnummer. Nehmen Sie ein Foto Ihres Haustiers mit. So ist es leichter zu finden, wenn es verloren geht!

Denken Sie daran, dass Sie nicht allein unterwegs sind! Sie werden Spazierwege finden, die nur für Sie bestimmt sind. Nehmen Sie auch Rücksicht auf andere Fahrgäste, die Sie nicht kennen, und lassen Sie Ihr Haustier an der Leine und, falls erforderlich, mit Maulkorb in Gemeinschaftsbereichen.

Gehen vor der Reise, mit Ihrem Haustier zum Tierarzt, um sicherzustellen, dass es gesund ist. Der Besuch bei Ihrem Tierarzt ist wichtig, um die für Ihre Reise erforderlichen Dokumente zu erhalten.

Während des Besuchs werden folgende Punkte überprüft:

  • Grundimpfungen (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose)
  • Tollwutimpfung (falls erforderlich)
  • Entwurmung
  • Floh- und Zeckenschutzmittel

HAUSTIERE. Als Haustiere gelten die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 aufgeführten Tiere. Jedes Schiff verfügt über eine bestimmte Anzahl von Plätzen in den Käfigen. Alternativ ist es möglich, das Haustier in der Kabine mit dem Besitzer zu halten, indem man den Bordservice "Haustier in der Kabine" erwirbt, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Februar 1974, Nr. 37, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.

Für Reisende ohne Sehfähigkeit. Haustiere sind in den Gemeinschaftsräumen, Restaurants, Sessel- und Aufenthaltsräumen für Passagiere nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blindenhunden für blinde Passagiere gemäß Gesetz Nr. 37/1974. Hunde müssen stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, andernfalls kann die Beförderung verweigert werden. Tiere dürfen während der Fahrt nicht in Begleitfahrzeugen mitgenommen werden. Die Passagiere müssen für ihr Tier Futter bereitstellen. Der Passagier muss sich persönlich um das Tier kümmern und ist verpflichtet, die Kotreste und sonstigen Verunreinigungen des Tieres zu entfernen. Schäden am Schiff, an Personen oder am Eigentum, die durch das Tier verursacht werden, müssen von seinem Besitzer vor Ort bezahlt werden. Der Passagier ist verantwortlich für Impfungen und alle notwendigen Dokumente für die Ein- und Ausschiffung im Bestimmungsland.

Für Inlandsreisen sind die Eintragung in das Hunderegister (registrierter Mikrochip) und ein von einem Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis erforderlich.

Ein europäischer Heimtierausweis. Der europäische Heimtierausweis enthält alle erforderlichen Bescheinigungen, die für den Transport zwischen Schengen-Ländern oder von einem Schengen-Land in ein Nicht-Schengen-Land erforderlich sind. Der europäische Heimtierausweis enthält alle erforderlichen Bescheinigungen. Hunde, Katzen und Frettchen, die aus Tunesien in die EU eingeführt werden, müssen durch einen Mikrochip oder eine deutlich lesbare Tätowierung gekennzeichnet sein, wenn sie vor dem 03.07.2011 angebracht wurden. Bei der Einschiffung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Gesundheitsbescheinigung gemäß Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, Kopie der Bescheinigung mit den elektronischen Kennzeichnungsdaten des Tieres, Kopie der Bescheinigung mit den Daten der Tollwutimpfung. Zusätzlich zur Tollwutimpfung müssen sich diese Tiere einer so genannten "Antikörpertitration" unterziehen.

Für aktuelle Informationen über den Transport von Haustieren empfehlen wir, vor dem Kauf und vor der Reise die Website des italienischen Gesundheitsministeriums und die Website der Europäischen Union zu konsultieren. Wenn Passagiere bei der Ankunft am Check-in ein Tier mitbringen, das nicht auf dem Ticket angegeben ist, prüft der Hafenagent die Verfügbarkeit von Plätzen an Bord, kassiert den Fahrpreis und stellt ein Ticket aus. Blinde Passagiere können gemäß den nationalen (italienisches Gesetz Nr. 376 vom 25. August 1988), internationalen und EU-Vorschriften (Artikel 11.5 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010) ohne zusätzliche Kosten in Begleitung eines Blindenhundes reisen. Der Blindenhund kann in der Kabine mit dem Passagier reisen. Die Anwesenheit des Blindenhundes muss zum Zeitpunkt der Einschiffung gemeldet werden.

Das Schiff verfügt über zwei Käfige für Haustiere über 10 kg. Die Haustiere müssen ein aktuelles Gesundheitsbuch haben, eine Leine und einen Maulkorb mit sich führen. Außerhalb der Käfige sind Haustiere nur in den Außenbereichen des Schiffes erlaubt und müssen jederzeit begleitet werden.

Haustiere sind in Innenräumen (Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Bereichen) nicht erlaubt, und der Zugang zum Fahrzeugdeck ist während der Überfahrten untersagt. Bei Spaziergängen auf den offenen Decks müssen Haustiere einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden, wobei sie vom Tierhalter oder einer Aufsichtsperson begleitet werden müssen. Der Tierhalter oder die Aufsichtsperson ist in vollem Umfang für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres sowie für die Einhaltung aller diesbezüglichen Gesetze und Vorschriften verantwortlich.

Sehbehinderte Passagiere können gemäß den nationalen (Gesetz Nr. 376 vom 25. August 1988), internationalen und EU-Vorschriften (Artikel 11.5 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) ohne zusätzliche Kosten mit ihrem Blindenhund reisen, wobei das Fährunternehmen/Reisebüro zum Zeitpunkt der Buchung informiert werden muss.

Für Haustiere gilt, dass diese in Begleitung einer Aufsichtsperson in einem Käfig oder mit einem Maulkorb an Deck des Schiffes reisen können.

Die Passagierschiffe des Betreibers verfügen über speziell eingerichtete Räume für Haustiere, in denen sie während der gesamten Reise bleiben müssen. Außergewöhnlich kleine Haustiere dürfen ihre Besitzer in die Passagierbereiche begleiten, sofern sie in speziellen Körben/Käfigen transportiert werden oder einen Maulkorb tragen und geimpft sind.

Die Passagierschiffe von KERKYRA SEAWAYS verfügen über speziell eingerichtete Bereiche für den Aufenthalt von Haustieren, die von den Passagieren während der Reise mitgeführt werden und in denen die Haustiere während der gesamten Reise bleiben müssen. Ausnahmsweise dürfen kleine Haustiere ihre Besitzer in geschlossenen Passagierabteilen - Lounges - begleiten, sofern sie in speziellen Körben/Käfigen transportiert werden oder einen Maulkorb tragen und geimpft sind sowie ihre Gesundheitsbroschüren mitführen. Alle von den Tieren verursachten Schäden werden von ihren Begleitern getragen.

Als kleines Haustier gilt ein Körpergewicht von bis zu 5 kg, als mittelschweres ein Gewicht von 5-15 kg und als großes Tier ein Körpergewicht von mehr als 15 kg.

Gemäß Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung 101/95 müssen alle Tiere mit geeigneten Impfstoffen geimpft worden sein. Es wird klargestellt, dass die Impfbescheinigung dem Schiffspersonal vorgelegt werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass die Impfbescheinigung vom 4-07-2004 durch den "Haustierpass" ersetzt wird.

Gemäß Artikel 13 Abs. 2 der Verordnung 101/95 sind von der Verpflichtung zum Aufenthalt in den Sondergebieten ausgeschlossen:

  • Speziell ausgebildete Tiere, vor allem Hunde, die Menschen mit Behinderungen helfen. Diese Tiere müssen natürlich die entsprechenden Zertifikate haben.
  • Kleine Haustiere, die normalerweise mit Menschen zusammenleben (vor allem Katzen und kleine Hunde), sofern sie in speziellen Boxen oder Käfigen transportiert werden, einen Maulkorb tragen und mit den entsprechenden Impfungen geimpft sind (dies muss durch die entsprechenden Bescheinigungen nachgewiesen werden, die von ihren Besitzern mitgebracht werden); diese Tiere müssen im Inneren des Schiffes und in ihren Käfigen bleiben; wenn die Passagiere in der Kabine nicht wollen, dass das Haustier bei ihnen bleibt, oder wenn es ein erhöhtes Passagieraufkommen gibt, darf das kleine Haustier nicht im Inneren des Schiffes, sondern nur im Freien gehalten werden.

Große Haustiere:

  • Müssen einen Maulkorb tragen und natürlich geeignet sein.
  • Müssen geimpft sein.
  • Müssen immer von ihrem Besitzer begleitet werden (mit Leine oder Kette angebunden) und dürfen sich nur in offenen Decksbereichen aufhalten, wo nicht viele Passagiere sind, damit sie nicht gestört oder gefährdet werden.

Gemäß dem Gesetz L.4830/2021/Government Gazette Issue A 169/18.09.21 "New framework for the welfare of pets, "Argos" Programme and other provisions" (Neuer Rahmen für das Wohlergehen von Haustieren, Programm "Argos" und andere Bestimmungen) müssen Fahrgäste, die auf der Linie Patras Sami Ithaca & Ithaca Sami Patras reisen möchten und Haustiere, Assistenz- oder Therapietiere mit sich führen, einen Fahrschein für das Tier ausstellen.

Die notwendigen Informationen für die Fahrkarte des Tieres sind:

  • Nummer des Reisepasses oder des Gesundheitsbuches
  • Nummer der Tierkennzeichnung
  • Tierkategorie (Haustiere, Therapietiere, Begleittiere)
  • Tiergröße: unterteilt in kleine Tiere mit einem Gewicht von weniger als 10 kg und große Tiere mit einem Gewicht von 10 kg oder mehr.

Passagiere-Begleitpersonen sollten das Gesundheitsbuch des Tieres mit sich führen. Jeder Passagier kann bis zu 4 Tiere begleiten, die ihm gehören.

Insbesondere:

  • Haustiere bis zu einem Gewicht von 10 kg werden in einem Transportmittel (Tiertasche, Käfig, Box) befördert und bleiben in dem Bereich, in dem sich ihr Besitzer aufhält.
  • Haustiere über 10 kg müssen die speziellen Käfige des Schiffes benutzen.
  • Therapie-, Hilfs- und Arbeitstiere müssen mit Maulkorb und Leine mit ihrem Besitzer reisen.
  • Alle Tiere, unabhängig von der Kategorie, zu der sie gehören, müssen ein Ticket und die erforderlichen Begleitdokumente (Gesundheitsbuch, ID-Chip, Reisepass) haben.

Darüber hinaus sind die Passagiere/Begleitpersonen des Haustieres für dessen Pflege, Sicherheit und Hygiene während der Reise verantwortlich.

Schiffe bieten einen speziellen Raum für die tägliche Hygiene von Haustieren.

Unbegleitete Haustiere werden nicht akzeptiert.

Alle von den Tieren verursachten Schäden gehen zu Lasten ihrer Begleiter.

Das Schiff verfügt über spezielle Bereiche für die Unterbringung von Haustieren. Haustiere sind in den geschlossenen Bereichen des Schiffes nicht erlaubt. Passagiere, die mit ihren Haustieren reisen, sind allein für deren Sicherheit, Hygiene und Pflege verantwortlich. Die Übertragung von Haustieren ab dem 01/03/2022 unterliegt dem Gesetz 4039/2012-FEK A15, das die vollständige Registrierung der Daten im Nationalen Register für Haustiere betrifft.

Aufgrund des begrenzten Platzes an Bord ist nur eine begrenzte Anzahl von Haustieren pro Reise erlaubt, und zwar nur kleine Haustiere bis zu einem Höchstgewicht von 10 kg, die in einer speziellen Tragetasche der Begleitperson mitgeführt werden müssen. Die Begleitperson muss das aktuelle Gesundheitsheft des Tieres mit sich führen.

TRANSPORT VON TIEREN

Hunde mit gültigem Impf- und Gesundheitszeugnis, Einreiseerlaubnis und anderen von Griechenland geforderten Dokumenten (ausgenommen gefährliche Hunde wie American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Japanischer Tosa, Dogo Argentino, Dobermann, Rottweiler) und Katzen können nach vorheriger Absprache mit dem Anbieter zum Transport angenommen werden.

Die Annahme der Tierbeförderung hängt davon ab, dass der Passagier die gesamte Verantwortung für das Tier übernimmt. Die Fährgesellschaft haftet nicht für Tod, Krankheit, Verspätung, Verlust oder Verletzung des Tieres, die darauf zurückzuführen sind, dass dem Tier die Einreise nach oder die Durchreise durch Griechenland verweigert wird, und auch nicht für materielle oder moralische Kosten und Schäden, die aus diesen Gründen entstehen können.

Für Haustiere gelten dieselben Bestimmungen wie für Flugzeuge. Das Haustier muss während der gesamten Reise vom Besitzer begleitet werden. Der Besitzer muss das Gesundheitsbuch des Tieres oder ein anderes Dokument bei sich haben. Das Haustier muss in einem Käfig untergebracht sein und alle Impfungen müssen abgeschlossen sein. Schließlich muss das Haustier einen Chip haben.

Wenn das Haustier groß ist, muss es einen Maulkorb tragen und an der Leine sein.

Alle anderen speziellen Dokumente sollten vom Arzt des Haustieres für die Reise mitgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass die Haustiere nur bis zum Hafen von Vathi und nicht bis zum Hafen von Pythagorion mitgenommen werden können. Außerdem müssen wir den Tierarzt und die Agentur in VATHI/SAMOS mindestens 10 Tage vor der Abfahrt informieren.

Die Dokumente, die von der Agentur an uns gesendet werden müssen, finden Sie unter folgendem Link

https://food.ec.europa.eu/animals/movement-pets/eu-legislation/entry-union_en

Minoan Lines - Innergriechische Routen

Leitlinien für den Transport von Haustieren

Es ist nun obligatorisch, die Angaben zu Begleit- oder Dienstleistungstieren, die auf Schiffen befördert werden sollen, im Reservierungs- und Fahrkartensystem jeder Gesellschaft in dem speziellen Feld für die Eintragung der Kennzeichnungsdaten des Gesundheitsbuchs oder des Passes des Begleittiers zu vermerken.

Laden Sie die entsprechende Erklärung mit dem Titel "PET TRANSPORT DECLARATION FOR FOR FOR PASSENGER / ANIMAL / ESCORT / OWNER" herunter, in der der Name des Schiffes, das Reisedatum, der Abfahrts- und der Ankunftshafen, die Angaben zum Passagier (Besitzer / tierischer Begleiter) und seine Ticketnummer, die Kennnummer des Tieres, die Art und Nummer des Gesundheitsbuches oder des Passes des Tieres, das Gewicht des Tieres und die Angabe, ob die vorgeschriebenen Impfungen durchgeführt wurden, enthalten sind.

Das ausgefüllte Erklärungsformular ist zu unterzeichnen und dem Finanzbeamten des Schiffes bei der Einschiffung zu übergeben.

1) Haustiere müssen geimpft sein und einen aktuellen Gesundheitspass mit sich führen, der der Besatzung vor dem Einsteigen vorgelegt werden muss.

2) Große Haustiere müssen angeleint/angekettet sein und einen Maulkorb tragen. Sie dürfen nur in speziell eingerichteten Passagierkabinen (Haustierkabinen) oder in speziell eingerichteten Bereichen (Haustierzwinger) auf dem Schiffsdeck untergebracht werden. Ihr Transport erfolgt über Treppen oder Gänge, während sie zu und von den oben genannten Bereichen transportiert werden.

3) Kleine Haustiere (<10 kg) dürfen sich in ihrem Transportkäfig an allen öffentlichen Orten (z. B. im Freien, in den Sitzplätzen, in den Lounges) aufhalten, solange sie keine Belästigung darstellen. Außerdem können sich kleine Haustiere in den speziell eingerichteten Passagierkabinen (Haustierkabinen) oder in den speziell eingerichteten Bereichen (Käfigen) auf dem Schiffsdeck (Haustierzwinger) aufhalten.

4) Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde) können unabhängig von ihrer Größe ohne Maulkorb und ohne Leine reisen, sofern sie ein Hundegeschirr tragen. Assistenzhunde können ihre Besitzer auch in die Unterkunftsbereiche begleiten, wenn sie die entsprechenden Bescheinigungen haben.

5) Die Tierhalter sind für die Ernährung und die Hygiene ihrer Tiere sowie für alle von ihnen verursachten Personen- und Sachschäden verantwortlich.

Minoan Lines - Internationale Routen (Link)

Als Haustiere gelten die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 aufgeführten Tiere. Jedes Schiff verfügt über eine bestimmte Anzahl von Käfigplätzen; alternativ ist es möglich, das Haustier zusammen mit dem Besitzer in die Kabine zu bringen, indem man den Bordservice namens Pet Cabin kauft. Tiere, die sich nicht in einem Transportbehälter für Haustiere oder in einem speziellen Fall befinden, dürfen nicht in die Lounge oder die Gemeinschaftsräume, sondern nur auf die Außendecks des Schiffes. Hunde müssen stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, andernfalls kann der Zutritt verweigert werden. Tiere dürfen während der Fahrt nicht in Begleitfahrzeugen mitgenommen werden. Die Passagiere müssen für ihr Haustier Futter bereitstellen, während Wasser an Bord angeboten wird. Der Passagier muss sich persönlich um das Tier kümmern und ist verpflichtet, die Kotreste und sonstigen Ausscheidungen des Tieres zu entfernen.

Schäden am Schiff, an Personen oder am Eigentum, die durch das Tier verursacht werden, müssen von seinem Besitzer vor Ort bezahlt werden. Der Passagier ist für die Impfungen und alle erforderlichen Unterlagen für die Ein- und Ausschiffung im Bestimmungsland verantwortlich. Für Inlandsreisen sind die Eintragung in das Hunderegister (registrierter Mikrochip) und eine von einem Tierarzt ausgestellte Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Für den Transport zwischen Schengen-Ländern oder von einem Schengen-Land in ein Nicht-Schengen-Land ist ein europäischer Heimtierausweis erforderlich.

Hunde, Katzen und Frettchen, die aus Tunesien und Marokko in die EU eingeführt werden, müssen mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein, wenn sie vor dem 03.07.2011 angebracht wurden. Bei der Einschiffung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Gesundheitsbescheinigung gemäß Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, Kopie der Bescheinigung mit den elektronischen Kennzeichnungsdaten des Tieres, Kopie der Bescheinigung mit den Daten der Tollwutimpfung. Zusätzlich zur Tollwutimpfung müssen sich diese Tiere einer so genannten "Antikörpertitration" unterziehen. Für aktuelle Informationen über den Transport von Haustieren empfehlen wir, vor dem Kauf und vor der Reise die Website des italienischen Gesundheitsministeriums und die Website der Europäischen Union zu konsultieren. Wenn Passagiere mit einem nicht auf dem Ticket angegebenen Tier zur Einreise erscheinen, prüft der Hafenagent die Verfügbarkeit von Plätzen an Bord, kassiert den Fahrpreis und stellt ein Ticket aus. Blinde Passagiere können gemäß den nationalen (italienisches Gesetz Nr. 376 vom 25. August 1988), internationalen und EU-Vorschriften (Artikel 11.5 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010) ohne zusätzliche Kosten in Begleitung eines Blindenhundes reisen. Der Blindenhund kann in der Kabine mit dem Passagier reisen. Die Anwesenheit des Blindenhundes muss zum Zeitpunkt der Einschiffung gemeldet werden.

Der Transport von kleinen Haustieren in Käfigen oder an der Leine oder unter Bedingungen, die anderen Passagieren nicht schaden oder Unbehagen bereiten, ist auf Social Ferries erlaubt. Tiere dürfen jedoch nicht in die Lounges mitgenommen werden. Hunde müssen einen Maulkorb tragen.

Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, sind Hunde, Katzen und andere kleine Haustiere in Begleitung von Fahrgästen und gegen Zahlung des zu erwartenden Fahrpreises erlaubt.Das Mitführen von Tieren in die für Fahrgäste bestimmten Hallen und Räume ist verboten, ausgenommen Blindenführhunde. Hunde müssen mit einem Maulkorb und einer Leine versehen sein.

Katzen oder andere Haustiere müssen von ihren Besitzern in Käfigen oder Körben transportiert werden. Die Tiere werden von ihren Besitzern gefüttert.

Für Tiere, die mit Passagieren reisen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

Gültige Gesundheitsbescheinigung oder tierärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Tier frei von Krankheiten ist und, insbesondere bei Hunden, dass es gegen Tollwut geimpft worden ist. Diese Unterlagen können bei der Ausstellung des entsprechenden Tickets oder durch das Schiffspersonal beim Einsteigen verlangt werden.

1. Aus hygienischen Gründen sind Haustiere in allen öffentlichen Innenbereichen des Schiffes nicht erlaubt.

2. Hunde, die im Umlauf sind (immer an der Leine und in Begleitung einer Person), müssen einen Maulkorb tragen.

3. Passagiere, die mit einem Haustier reisen, müssen immer dessen aktuelles Gesundheitsbuch, einen Transportkäfig für ein Haustier bis zu 10 kg oder einen Maulkorb für ein Haustier über 10 kg mit sich führen und sind für dessen Pflege, Sicherheit und Hygiene verantwortlich.

4. Unbegleitete Haustiere werden nicht akzeptiert.

Nach geltendem Recht dürfen Haustiere auf allen Schiffen nicht im Innenbereich bleiben, aber Ihr Haustier kann trotzdem reisen:

  • Nur an Deck und natürlich unter Ihrer persönlichen Aufsicht und in dem von der Besatzung ausgewiesenen speziellen Bereich.
  • Sie sollten auch das Tiergesundheitsbuch mit sich führen, während Hunde einen Maulkorb tragen sollten.

Haustiere reisen kostenlos in speziell dafür vorgesehenen Zwingern an Deck des Schiffes. Haustiere sind in den öffentlichen Innenbereichen nicht erlaubt. Die Tierhalter sind für die Fütterung und die Hygiene der Tiere verantwortlich. Haustierbesitzer müssen die gültigen Gesundheitspapiere ihres Tieres mit sich führen.

a) Aus hygienischen Gründen sind Haustiere in den Bars, Restaurants und Innenbereichen des Schiffes nicht erlaubt.

b) Hunde müssen, wenn sie sich bewegen (immer an der Leine und in Begleitung ihrer Besitzer), unbedingt einen Maulkorb tragen.

c) Passagiere, die mit einem Haustier reisen, müssen immer dessen aktuelles Gesundheitsheft, eine Transportbox für ein Haustier bis zu 10 kg oder einen Maulkorb für ein Haustier über 10 kg mit sich führen und sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Haustiers verantwortlich.

d) Unbegleitete Haustiere sind nicht erlaubt.

Die Anwesenheit von Tieren in den Gemeinschaftsbereichen des Schiffes (Kabinen, Bars usw.) ist streng verboten.

Auf den Schiffen der Gesellschaft gibt es spezielle Außenbereiche für Haustiere. Haustiere müssen immer von ihrem Besitzer begleitet werden, sie müssen angebunden sein (mit einer Leine oder Kette) und einen Maulkorb tragen, wenn sie sich außerhalb ihres Käfigs befinden.

Passagiere, die mit einem Haustier reisen, müssen immer ein aktuelles Gesundheitsheft bei sich haben und sind für dessen Pflege, Sicherheit und Hygiene verantwortlich.

Auf dem Schiff stehen zwei Käfige für große Haustiere (>10 kg) zur Verfügung. Kleinere Haustiere können in der individuellen Tragetasche ihres Begleiters transportiert werden. Große Haustiere, die sich ohne Käfig im Freien auf dem Schiff aufhalten, müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Bei der Ausstellung von Tickets für Haustiere müssen die Passnummer des Tieres, sein Gewicht und die Angabe, ob es sich um ein Heimtier oder ein Therapietier handelt, angegeben werden.

Die Mitnahme von Haustieren ist kostenlos. Passagiere, die mit einem Haustier reisen, sollten über aktuelle Gesundheitsdokumente für ihr Haustier verfügen und sind für dessen Pflege, Sicherheit und Hygiene verantwortlich. Unbegleitete Haustiere sind an Bord nicht erlaubt.

Regeln für Haustiere:

Aufnahme von Hunden, Katzen und Forrets, die älter als 3 Monate sind.

Das Tier muss Folgendes haben:

a) ein elektronisches Identifizierungssystem (Mikrochip) gemäß ISO-Norm 11784 und mit HDX- oder FDX-B-Technologie tragen, das mit einem mit der ISO-Norm 11786 kompatiblen Lesegerät gelesen werden kann. Entspricht die elektronische Kennzeichnung nicht dieser Norm, muss der Tierbesitzer dem Tierarzt bei der Kontrolle die notwendigen Mittel zum Lesen des Transponders zur Verfügung stellen.

b) gegen Tollwut geimpft oder gemäß den Empfehlungen des Herstellungslabors mit einem inaktivierten Impfstoff mit mindestens einer Antigeneinheit pro Dosis (WHO-Standard) aufgefrischt sein.

c) einem Titrierungstest mit neutralisierenden Antikörpern von mindestens 0,5 IE/ml unterzogen worden sein, der an einer Probe durchgeführt wurde, die mindestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor der Verbringung entnommen wurde, falls das Tier aus einem Land stammt, das nicht in Anhang II Kapitel C der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 (letzte Änderung) aufgeführt ist.

Bei der nächsten Verbringung desselben Tieres muss die Antikörpertitrierung nicht erneuert werden, da das vom Herstellerlabor vorgeschriebene Impfprotokoll nicht unterbrochen wird. Die zugelassenen Labore in der EU und in Drittländern sind auf der folgenden Website zu finden: http://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/index_en.htm.

Alle diese Bescheinigungen, Testergebnisse usw. sollten mindestens 2 Tage vor der Reise an das Tierärztliche Amt von Chios (chiostkt@gmail.com) gesandt werden, von dem Sie auch eine Genehmigung für die Reise erhalten sollten.

Die Mitnahme von Haustieren ist kostenlos.

An Bord unserer Schiffe gibt es eine Reihe von Käfigen, die im Voraus gebucht werden müssen. Unbegleitete Haustiere sind nicht zugelassen. Die Besitzer oder Betreuer müssen die gültigen Gesundheitspapiere ihres Tieres auf der Reise mit sich führen und alle Einreisebestimmungen beachten. Haustiere sind in geschlossenen Räumen (Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Bereichen) und in Fahrzeugen nicht erlaubt. Bei Spaziergängen auf offenen Decks müssen Haustiere einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden, und zwar in Begleitung des Tierhalters oder einer Aufsichtsperson. Der Tierhalter oder die Aufsichtsperson ist in vollem Umfang für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres sowie für die Einhaltung aller diesbezüglichen Gesetze und Vorschriften verantwortlich. Darüber hinaus sind die Tierhalter allein verantwortlich für mögliche Schäden, die ihre Tiere Dritten zufügen. Ausgenommen von den oben genannten Einschränkungen sind Tiere, die Menschen mit Behinderungen bewachen und unterstützen und die ihre Besitzer begleiten dürfen. Die Besitzer müssen über die entsprechenden Bescheinigungen für diese Tiere verfügen.

Unsere Schiffe verfügen über spezielle Unterkunftsbereiche für Haustiere. Bitte beachten Sie, dass Passagiere, die mit einem Haustier reisen, dessen aktuelles Gesundheitsheft mit sich führen müssen und für dessen Pflege, Sicherheit und Hygiene verantwortlich sind.

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