HAUSTIERE AN BOARD

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Haustiere an Board

Alle Informationen, die Sie wissen müssen, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen.

- Fährreisen mit einem Haustier

Haustiere an Board

Wenn Sie vorhaben mit Ihrem Haustier zu verreisen, werden Sie sich freuen zu wissen, dass alle Fährgesellschaften dies zulassen, es gelten jedoch bestimmte Vorschriften.

  • Passagiere müssen bei der Buchung angeben, dass sie mit einem Haustier reisen.
  • Haustiere müssen einen gültigen Haustierreisepass haben.
  • Haustiere können nicht ohne Begleitung reisen.
  • Die Tierbesitzer sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene ihres Haustieres verantwortlich.
  • Die Tierbesitzer sind allein verantwortlich für alle möglichen Schäden oder Verletzungen, die durh ihr Haustier an Dritte verursacht werden.

Sehbehinderte Passagiere dürfen mit Ihrem Blindenführhund gemäß den nationalen Bestimmungen (Gesetz Nr. 376 des 25. August 1988) und internationalen und EU-Verordnungen (Artikel 11.5 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) ohne Aufpreis reisen - die Fährgesellschaft/das Reisebüro muss jedoch zum Zeitpunkt der Buchung entsprechend informiert werden.

Abhängig von der Fährgesellschaft und der Fähre, mit der Sie reisen, gibt es spezielle Einrichtungen (Zwinger) an Bord für Hunde und Katzen. Einige Fährgesellschaften bieten auch eine limitierte Anzahl an haustierfreundlichen Kabinen an. Andere Haustiere wie Hamster, Vögel, Kaninchen sind ebenfalls erlaubt, müssen aber während der gesamten Reise in ihren Transportboxen/Käfigen bleiben.

Haustiere sind in den öffentlichen Gemeinschaftsbereichen des Schiffes nicht erlaubt. Für ihren Durchgang durch Treppen oder Korridore während ihres Transfers, müssen sie in einer Transportbox/einem Käfig bleiben oder an der Leine sein und einen Maulkorb tragen. Wenn das Tier sich nicht in einer Tragetasche/einem Käfig oder in einer Haustierkabine befindet, müssen Sie Ihr Haustier jederzeit begleiten.

Kabinen, in denen Haustiere erlaubt sind, sind im Online-Buchungssystem als HAUSTIERKABINEN gekennzeichnet.

Fragebogen zur Reiseerklärung für Haustiere

Auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens (Artikel 18 § 7 des Gesetzes 4830/2021 / Official Gazette Issue A' 169/18.09.2021) ist es für Passagiere, die mit Tieren reisen, obligatorisch, diese bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets anzugeben, damit sie im elektronischen Buchungssystem erfasst werden.

  • Nummer des Heimtierausweises oder der Gesundheitsbescheinigung für Tiere
  • Kategorie des Tieres (z. B. Begleittier, Therapietier, Hilfstier)*
  • Größe des Tieres (groß > 10 kg oder klein <= 10 kg)
  • Unterkunft (Haustier in der Kabine / Haustier im Käfig / Haustier an Deck)

Die Begleitpersonen müssen die Gesundheitsbescheinigung des Tieres jederzeit mit sich führen (Einwohner der Europäischen Union müssen außerdem den offiziellen EU-Heimtierausweis des Tieres mit sich führen), alle Vorschriften für die Unterbringung befolgen und für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres während der gesamten Reise verantwortlich sein. Für Katzen, Hunde und Frettchen muss ein Nachweis über eine Tollwutimpfung vorliegen.

TRANSPORT VON TIEREN

Hunde mit gültigem Impf- und Gesundheitszeugnis, Einreiseerlaubnis und anderen von Griechenland geforderten Dokumenten (ausgenommen gefährliche Hunde wie American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Japanischer Tosa, Dogo Argentino, Dobermann, Rottweiler) und Katzen können nach vorheriger Absprache mit dem Anbieter zum Transport angenommen werden.

Die Annahme der Tierbeförderung hängt davon ab, dass der Passagier die gesamte Verantwortung für das Tier übernimmt. Die Fährgesellschaft haftet nicht für Tod, Krankheit, Verspätung, Verlust oder Verletzung des Tieres, die darauf zurückzuführen sind, dass dem Tier die Einreise nach oder die Durchreise durch Griechenland verweigert wird, und auch nicht für materielle oder moralische Kosten und Schäden, die aus diesen Gründen entstehen können.

Für Haustiere gelten dieselben Bestimmungen wie für Flugzeuge. Das Haustier muss während der gesamten Reise vom Besitzer begleitet werden. Der Besitzer muss das Gesundheitsbuch des Tieres oder ein anderes Dokument bei sich haben. Das Haustier muss in einem Käfig untergebracht sein und alle Impfungen müssen abgeschlossen sein. Schließlich muss das Haustier einen Chip haben.

Wenn das Haustier groß ist, muss es einen Maulkorb tragen und an der Leine sein.

Alle anderen speziellen Dokumente sollten vom Arzt des Haustieres für die Reise mitgegeben werden.

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