HAUSTIERE AN BOARD

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Haustiere an Board

Alle Informationen, die Sie wissen müssen, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen.

- Fährreisen mit einem Haustier

Haustiere an Board

Wenn Sie vorhaben mit Ihrem Haustier zu verreisen, werden Sie sich freuen zu wissen, dass alle Fährgesellschaften dies zulassen, es gelten jedoch bestimmte Vorschriften.

  • Passagiere müssen bei der Buchung angeben, dass sie mit einem Haustier reisen.
  • Haustiere müssen einen gültigen Haustierreisepass haben.
  • Haustiere können nicht ohne Begleitung reisen.
  • Die Tierbesitzer sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene ihres Haustieres verantwortlich.
  • Die Tierbesitzer sind allein verantwortlich für alle möglichen Schäden oder Verletzungen, die durh ihr Haustier an Dritte verursacht werden.

Sehbehinderte Passagiere dürfen mit Ihrem Blindenführhund gemäß den nationalen Bestimmungen (Gesetz Nr. 376 des 25. August 1988) und internationalen und EU-Verordnungen (Artikel 11.5 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) ohne Aufpreis reisen - die Fährgesellschaft/das Reisebüro muss jedoch zum Zeitpunkt der Buchung entsprechend informiert werden.

Abhängig von der Fährgesellschaft und der Fähre, mit der Sie reisen, gibt es spezielle Einrichtungen (Zwinger) an Bord für Hunde und Katzen. Einige Fährgesellschaften bieten auch eine limitierte Anzahl an haustierfreundlichen Kabinen an. Andere Haustiere wie Hamster, Vögel, Kaninchen sind ebenfalls erlaubt, müssen aber während der gesamten Reise in ihren Transportboxen/Käfigen bleiben.

Haustiere sind in den öffentlichen Gemeinschaftsbereichen des Schiffes nicht erlaubt. Für ihren Durchgang durch Treppen oder Korridore während ihres Transfers, müssen sie in einer Transportbox/einem Käfig bleiben oder an der Leine sein und einen Maulkorb tragen. Wenn das Tier sich nicht in einer Tragetasche/einem Käfig oder in einer Haustierkabine befindet, müssen Sie Ihr Haustier jederzeit begleiten.

Kabinen, in denen Haustiere erlaubt sind, sind im Online-Buchungssystem als HAUSTIERKABINEN gekennzeichnet.

Fragebogen zur Reiseerklärung für Haustiere

Auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens (Artikel 18 § 7 des Gesetzes 4830/2021 / Official Gazette Issue A' 169/18.09.2021) ist es für Passagiere, die mit Tieren reisen, obligatorisch, diese bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets anzugeben, damit sie im elektronischen Buchungssystem erfasst werden.

  • Nummer des Heimtierausweises oder der Gesundheitsbescheinigung für Tiere
  • Kategorie des Tieres (z. B. Begleittier, Therapietier, Hilfstier)*
  • Größe des Tieres (groß > 10 kg oder klein <= 10 kg)
  • Unterkunft (Haustier in der Kabine / Haustier im Käfig / Haustier an Deck)

Die Begleitpersonen müssen die Gesundheitsbescheinigung des Tieres jederzeit mit sich führen (Einwohner der Europäischen Union müssen außerdem den offiziellen EU-Heimtierausweis des Tieres mit sich führen), alle Vorschriften für die Unterbringung befolgen und für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres während der gesamten Reise verantwortlich sein. Für Katzen, Hunde und Frettchen muss ein Nachweis über eine Tollwutimpfung vorliegen.

HAUSTIERE. Als Haustiere gelten die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 aufgeführten Tiere. Jedes Schiff verfügt über eine bestimmte Anzahl von Plätzen in den Käfigen. Alternativ ist es möglich, das Haustier in der Kabine mit dem Besitzer zu halten, indem man den Bordservice "Haustier in der Kabine" erwirbt, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Februar 1974, Nr. 37, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.

Für Reisende ohne Sehfähigkeit. Haustiere sind in den Gemeinschaftsräumen, Restaurants, Sessel- und Aufenthaltsräumen für Passagiere nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blindenhunden für blinde Passagiere gemäß Gesetz Nr. 37/1974. Hunde müssen stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, andernfalls kann die Beförderung verweigert werden. Tiere dürfen während der Fahrt nicht in Begleitfahrzeugen mitgenommen werden. Die Passagiere müssen für ihr Tier Futter bereitstellen. Der Passagier muss sich persönlich um das Tier kümmern und ist verpflichtet, die Kotreste und sonstigen Verunreinigungen des Tieres zu entfernen. Schäden am Schiff, an Personen oder am Eigentum, die durch das Tier verursacht werden, müssen von seinem Besitzer vor Ort bezahlt werden. Der Passagier ist verantwortlich für Impfungen und alle notwendigen Dokumente für die Ein- und Ausschiffung im Bestimmungsland.

Für Inlandsreisen sind die Eintragung in das Hunderegister (registrierter Mikrochip) und ein von einem Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis erforderlich.

Ein europäischer Heimtierausweis. Der europäische Heimtierausweis enthält alle erforderlichen Bescheinigungen, die für den Transport zwischen Schengen-Ländern oder von einem Schengen-Land in ein Nicht-Schengen-Land erforderlich sind. Der europäische Heimtierausweis enthält alle erforderlichen Bescheinigungen. Hunde, Katzen und Frettchen, die aus Tunesien in die EU eingeführt werden, müssen durch einen Mikrochip oder eine deutlich lesbare Tätowierung gekennzeichnet sein, wenn sie vor dem 03.07.2011 angebracht wurden. Bei der Einschiffung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Gesundheitsbescheinigung gemäß Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, Kopie der Bescheinigung mit den elektronischen Kennzeichnungsdaten des Tieres, Kopie der Bescheinigung mit den Daten der Tollwutimpfung. Zusätzlich zur Tollwutimpfung müssen sich diese Tiere einer so genannten "Antikörpertitration" unterziehen.

Für aktuelle Informationen über den Transport von Haustieren empfehlen wir, vor dem Kauf und vor der Reise die Website des italienischen Gesundheitsministeriums und die Website der Europäischen Union zu konsultieren. Wenn Passagiere bei der Ankunft am Check-in ein Tier mitbringen, das nicht auf dem Ticket angegeben ist, prüft der Hafenagent die Verfügbarkeit von Plätzen an Bord, kassiert den Fahrpreis und stellt ein Ticket aus. Blinde Passagiere können gemäß den nationalen (italienisches Gesetz Nr. 376 vom 25. August 1988), internationalen und EU-Vorschriften (Artikel 11.5 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010) ohne zusätzliche Kosten in Begleitung eines Blindenhundes reisen. Der Blindenhund kann in der Kabine mit dem Passagier reisen. Die Anwesenheit des Blindenhundes muss zum Zeitpunkt der Einschiffung gemeldet werden.

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