HAUSTIERE AN BOARD

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Haustiere an Board

Alle Informationen, die Sie wissen müssen, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen.

- Fährreisen mit einem Haustier

Haustiere an Board

Wenn Sie vorhaben mit Ihrem Haustier zu verreisen, werden Sie sich freuen zu wissen, dass alle Fährgesellschaften dies zulassen, es gelten jedoch bestimmte Vorschriften.

  • Passagiere müssen bei der Buchung angeben, dass sie mit einem Haustier reisen.
  • Haustiere müssen einen gültigen Haustierreisepass haben.
  • Haustiere können nicht ohne Begleitung reisen.
  • Die Tierbesitzer sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene ihres Haustieres verantwortlich.
  • Die Tierbesitzer sind allein verantwortlich für alle möglichen Schäden oder Verletzungen, die durh ihr Haustier an Dritte verursacht werden.

Sehbehinderte Passagiere dürfen mit Ihrem Blindenführhund gemäß den nationalen Bestimmungen (Gesetz Nr. 376 des 25. August 1988) und internationalen und EU-Verordnungen (Artikel 11.5 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) ohne Aufpreis reisen - die Fährgesellschaft/das Reisebüro muss jedoch zum Zeitpunkt der Buchung entsprechend informiert werden.

Abhängig von der Fährgesellschaft und der Fähre, mit der Sie reisen, gibt es spezielle Einrichtungen (Zwinger) an Bord für Hunde und Katzen. Einige Fährgesellschaften bieten auch eine limitierte Anzahl an haustierfreundlichen Kabinen an. Andere Haustiere wie Hamster, Vögel, Kaninchen sind ebenfalls erlaubt, müssen aber während der gesamten Reise in ihren Transportboxen/Käfigen bleiben.

Haustiere sind in den öffentlichen Gemeinschaftsbereichen des Schiffes nicht erlaubt. Für ihren Durchgang durch Treppen oder Korridore während ihres Transfers, müssen sie in einer Transportbox/einem Käfig bleiben oder an der Leine sein und einen Maulkorb tragen. Wenn das Tier sich nicht in einer Tragetasche/einem Käfig oder in einer Haustierkabine befindet, müssen Sie Ihr Haustier jederzeit begleiten.

Kabinen, in denen Haustiere erlaubt sind, sind im Online-Buchungssystem als HAUSTIERKABINEN gekennzeichnet.

Fragebogen zur Reiseerklärung für Haustiere

Auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens (Artikel 18 § 7 des Gesetzes 4830/2021 / Official Gazette Issue A' 169/18.09.2021) ist es für Passagiere, die mit Tieren reisen, obligatorisch, diese bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets anzugeben, damit sie im elektronischen Buchungssystem erfasst werden.

  • Nummer des Heimtierausweises oder der Gesundheitsbescheinigung für Tiere
  • Kategorie des Tieres (z. B. Begleittier, Therapietier, Hilfstier)*
  • Größe des Tieres (groß > 10 kg oder klein <= 10 kg)
  • Unterkunft (Haustier in der Kabine / Haustier im Käfig / Haustier an Deck)

Die Begleitpersonen müssen die Gesundheitsbescheinigung des Tieres jederzeit mit sich führen (Einwohner der Europäischen Union müssen außerdem den offiziellen EU-Heimtierausweis des Tieres mit sich führen), alle Vorschriften für die Unterbringung befolgen und für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres während der gesamten Reise verantwortlich sein. Für Katzen, Hunde und Frettchen muss ein Nachweis über eine Tollwutimpfung vorliegen.

An Bord unserer Schiffe gibt es eine Reihe von Käfigen, die im Voraus gebucht werden müssen. Außerdem gibt es eine begrenzte Anzahl von Kabinen für die Beförderung von Haustieren. Auch diese müssen im Voraus reserviert werden. Unbegleitete Haustiere sind nicht zugelassen.

Besitzer oder Betreuer müssen die gültigen Gesundheitspapiere ihres Haustieres bei sich haben (EU-Bürger müssen zusätzlich ihren EU-Heimtierausweis mit sich führen) und alle Einreisebestimmungen beachten. Für alle Katzen, Hunde und Frettchen ist eine gültige Tollwutimpfung erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Tierarzt und Ihr Reisebüro vor Ort. Haustiere dürfen nicht in geschlossenen Einrichtungen (Bars, Restaurants und andere öffentliche Bereiche) oder in Fahrzeugen mitgenommen werden (es sei denn, Sie haben Camping an Bord gebucht), und der Zugang zum Fahrzeugdeck ist während der Überfahrten verboten. Bei Spaziergängen auf den offenen Decks müssen Haustiere einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden, und zwar in Begleitung des Tierhalters oder einer Aufsichtsperson. Der Tierhalter oder die Aufsichtsperson ist in vollem Umfang für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres sowie für die Einhaltung aller diesbezüglichen Gesetze und Vorschriften verantwortlich. Darüber hinaus sind die Tierhalter allein verantwortlich für mögliche Schäden, die ihre Tiere Dritten zufügen.

Ausgenommen von den oben genannten Einschränkungen sind Tiere, die Menschen mit Behinderungen bewachen und unterstützen und ihre Besitzer begleiten dürfen. Die Besitzer müssen über die entsprechenden Bescheinigungen für diese Tiere verfügen.

Hinweis: Die Beförderung von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Haustieren) unterliegt den Frachtbedingungen der Gesellschaft. Für weitere Informationen sollten sich die Passagiere an den Kundendienst der Gesellschaft wenden.

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