Von welchen Covid-19-Beschränkungen ist meine Fährreise betroffen?
Welche Dokumente oder Bescheinigungen benötige ich, um mit der Fähre zu reisen?
Seit Beginn der Sommersaison 2022 gibt es keine Covid-19-Beschränkungen
für Reisen mit der Fähre von und nach Italien, Griechenland, Albanien und in die Türkei.
Die Passagiere müssen vor der Abfahrt kein Passagierlokalisierungsformular mehr einreichen oder
einen Nachweis über eine Impfung/Infektion/ oder ein negatives Covid-19-Testergebniss vorlegen.
Allerdings müssen die Passagiere beim Einsteigen in die Fähre eine Schutzmaske KN-95 oder FFP2 tragen.
Die Maske ist während des Einsteigevorgangs und beim Aufenthalt in allen öffentlichen Innenbereichen obligatorisch.
Die folgenden Personen sind von der Maskenpflicht befreit:
a) Personen die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen
b) Kinder unter vier Jahren (4)
Ab heute, dem 13. August 2020, ist ein neues Dekret des italienischen Gesundheitsministers in Kraft getreten, welches
die folgenden alternativen Maßnahmen vorsieht, die für Personen gelten, die nach ihrem Aufenthalt in oder ihrer Abreise
aus Kroatien, Malta, Griechenland oder Spanien in den letzten 14 Tagen nach Italien einreisen.
a. Verpflichtung zur Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Covid-19 Testergebnis, welches innerhalb von 72
Stunden vor der Einreise nach Italien ausgestellt wurde
oder
b. Verpflichtung, sich bei Ankunft am italienischen Flughafen, Hafen oder Grenzort nach Möglichkeit einem Molekular oder
Antigentest zu unterziehen, der durch einen Tupfer durchgeführt wird, oder Durchführung eines solchen Tests innerhalb
von 48 Stunden nach Einreise in das italienische Hoheitsgebiet in der zuständigen Gesundheitsorganisation.
In diesem letzteren Fall müssen sich die Personen bis zur Durchführung der Untersuchung isoliert an ihrem Wohn- oder
Aufenthaltsort aufhalten.
Alle Personen, unabhängig von den Symptomen, die aus den oben genannten Ländern nach Italien einreisen, müssen die
Präventionsabteilung des zuständigen italienischen Gesundheitsamtes unverzüglich über ihre Ankunft informieren. Im Falle
eines Ausbruchs von Covid-19-Symptomen 19 bleiben die Verpflichtungen zur sofortigen Information der italienischen
Gesundheitsbehörde (über die entsprechende Telefonnummer) sowie zur Selbstisolierung in Kraft.
Darüber hinaus wird empfohlen, das mögliche Vorhandensein regionaler Dekrete zu überprüfen, die zusätzliche
Spezifikationen und Anforderungen für die Einreise in das regionale Gebiet einführen könnten. Für den direkten Zugriff
auf die Websites der Regionen klicken Sie hier.
Um die für die Einreise nach Italien aus dem Ausland erforderliche Erklärung herunterzuladen, klicken Sie bitte hier