HAUSTIERE AN BOARD

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Haustiere an Board

Alle Informationen, die Sie wissen müssen, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen.

- Fährreisen mit einem Haustier

Haustiere an Board

Wenn Sie vorhaben mit Ihrem Haustier zu verreisen, werden Sie sich freuen zu wissen, dass alle Fährgesellschaften dies zulassen, es gelten jedoch bestimmte Vorschriften.

  • Passagiere müssen bei der Buchung angeben, dass sie mit einem Haustier reisen.
  • Haustiere müssen einen gültigen Haustierreisepass haben.
  • Haustiere können nicht ohne Begleitung reisen.
  • Die Tierbesitzer sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene ihres Haustieres verantwortlich.
  • Die Tierbesitzer sind allein verantwortlich für alle möglichen Schäden oder Verletzungen, die durh ihr Haustier an Dritte verursacht werden.

Sehbehinderte Passagiere dürfen mit Ihrem Blindenführhund gemäß den nationalen Bestimmungen (Gesetz Nr. 376 des 25. August 1988) und internationalen und EU-Verordnungen (Artikel 11.5 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) ohne Aufpreis reisen - die Fährgesellschaft/das Reisebüro muss jedoch zum Zeitpunkt der Buchung entsprechend informiert werden.

Abhängig von der Fährgesellschaft und der Fähre, mit der Sie reisen, gibt es spezielle Einrichtungen (Zwinger) an Bord für Hunde und Katzen. Einige Fährgesellschaften bieten auch eine limitierte Anzahl an haustierfreundlichen Kabinen an. Andere Haustiere wie Hamster, Vögel, Kaninchen sind ebenfalls erlaubt, müssen aber während der gesamten Reise in ihren Transportboxen/Käfigen bleiben.

Haustiere sind in den öffentlichen Gemeinschaftsbereichen des Schiffes nicht erlaubt. Für ihren Durchgang durch Treppen oder Korridore während ihres Transfers, müssen sie in einer Transportbox/einem Käfig bleiben oder an der Leine sein und einen Maulkorb tragen. Wenn das Tier sich nicht in einer Tragetasche/einem Käfig oder in einer Haustierkabine befindet, müssen Sie Ihr Haustier jederzeit begleiten.

Kabinen, in denen Haustiere erlaubt sind, sind im Online-Buchungssystem als HAUSTIERKABINEN gekennzeichnet.

Fragebogen zur Reiseerklärung für Haustiere

Auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens (Artikel 18 § 7 des Gesetzes 4830/2021 / Official Gazette Issue A' 169/18.09.2021) ist es für Passagiere, die mit Tieren reisen, obligatorisch, diese bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets anzugeben, damit sie im elektronischen Buchungssystem erfasst werden.

  • Nummer des Heimtierausweises oder der Gesundheitsbescheinigung für Tiere
  • Kategorie des Tieres (z. B. Begleittier, Therapietier, Hilfstier)*
  • Größe des Tieres (groß > 10 kg oder klein <= 10 kg)
  • Unterkunft (Haustier in der Kabine / Haustier im Käfig / Haustier an Deck)

Die Begleitpersonen müssen die Gesundheitsbescheinigung des Tieres jederzeit mit sich führen (Einwohner der Europäischen Union müssen außerdem den offiziellen EU-Heimtierausweis des Tieres mit sich führen), alle Vorschriften für die Unterbringung befolgen und für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres während der gesamten Reise verantwortlich sein. Für Katzen, Hunde und Frettchen muss ein Nachweis über eine Tollwutimpfung vorliegen.

Regeln für Haustiere:

Aufnahme von Hunden, Katzen und Forrets, die älter als 3 Monate sind.

Das Tier muss Folgendes haben:

a) ein elektronisches Identifizierungssystem (Mikrochip) gemäß ISO-Norm 11784 und mit HDX- oder FDX-B-Technologie tragen, das mit einem mit der ISO-Norm 11786 kompatiblen Lesegerät gelesen werden kann. Entspricht die elektronische Kennzeichnung nicht dieser Norm, muss der Tierbesitzer dem Tierarzt bei der Kontrolle die notwendigen Mittel zum Lesen des Transponders zur Verfügung stellen.

b) gegen Tollwut geimpft oder gemäß den Empfehlungen des Herstellungslabors mit einem inaktivierten Impfstoff mit mindestens einer Antigeneinheit pro Dosis (WHO-Standard) aufgefrischt sein.

c) einem Titrierungstest mit neutralisierenden Antikörpern von mindestens 0,5 IE/ml unterzogen worden sein, der an einer Probe durchgeführt wurde, die mindestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor der Verbringung entnommen wurde, falls das Tier aus einem Land stammt, das nicht in Anhang II Kapitel C der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 (letzte Änderung) aufgeführt ist.

Bei der nächsten Verbringung desselben Tieres muss die Antikörpertitrierung nicht erneuert werden, da das vom Herstellerlabor vorgeschriebene Impfprotokoll nicht unterbrochen wird. Die zugelassenen Labore in der EU und in Drittländern sind auf der folgenden Website zu finden: http://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/index_en.htm.

Alle diese Bescheinigungen, Testergebnisse usw. sollten mindestens 2 Tage vor der Reise an das Tierärztliche Amt von Chios (chiostkt@gmail.com) gesandt werden, von dem Sie auch eine Genehmigung für die Reise erhalten sollten.

Die Mitnahme von Haustieren ist kostenlos.

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