HAUSTIERE AN BOARD

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Haustiere an Board

Alle Informationen, die Sie wissen müssen, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen.

- Fährreisen mit einem Haustier

Haustiere an Board

Wenn Sie vorhaben mit Ihrem Haustier zu verreisen, werden Sie sich freuen zu wissen, dass alle Fährgesellschaften dies zulassen, es gelten jedoch bestimmte Vorschriften.

  • Passagiere müssen bei der Buchung angeben, dass sie mit einem Haustier reisen.
  • Haustiere müssen einen gültigen Haustierreisepass haben.
  • Haustiere können nicht ohne Begleitung reisen.
  • Die Tierbesitzer sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene ihres Haustieres verantwortlich.
  • Die Tierbesitzer sind allein verantwortlich für alle möglichen Schäden oder Verletzungen, die durh ihr Haustier an Dritte verursacht werden.

Sehbehinderte Passagiere dürfen mit Ihrem Blindenführhund gemäß den internationalen und EU-Verordnungen (Artikel 11.5 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) ohne Aufpreis reisen - die Fährgesellschaft/das Reisebüro muss jedoch zum Zeitpunkt der Buchung entsprechend informiert werden.

Abhängig von der Fährgesellschaft und der Fähre, mit der Sie reisen, gibt es spezielle Einrichtungen (Zwinger) an Bord für Hunde und Katzen. Einige Fährgesellschaften bieten auch eine limitierte Anzahl an haustierfreundlichen Kabinen an. Andere Haustiere wie Hamster, Vögel, Kaninchen sind ebenfalls erlaubt, müssen aber während der gesamten Reise in ihren Transportboxen/Käfigen bleiben.

Haustiere sind in den öffentlichen Gemeinschaftsbereichen des Schiffes nicht erlaubt. Für ihren Durchgang durch Treppen oder Korridore während ihres Transfers, müssen sie in einer Transportbox/einem Käfig bleiben oder an der Leine sein und einen Maulkorb tragen. Wenn das Tier sich nicht in einer Tragetasche/einem Käfig oder in einer Haustierkabine befindet, müssen Sie Ihr Haustier jederzeit begleiten.

Kabinen, in denen Haustiere erlaubt sind, sind im Online-Buchungssystem als HAUSTIERKABINEN gekennzeichnet.

Fragebogen zur Reiseerklärung für Haustiere

Auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens (Artikel 18 § 7 des Gesetzes 4830/2021 / Official Gazette Issue A' 169/18.09.2021) ist es für Passagiere, die mit Tieren reisen, obligatorisch, diese bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets anzugeben, damit sie im elektronischen Buchungssystem erfasst werden.

  • Nummer des Heimtierausweises oder der Gesundheitsbescheinigung für Tiere
  • Kategorie des Tieres (z. B. Begleittier, Therapietier, Hilfstier)*
  • Größe des Tieres (groß > 10 kg oder klein <= 10 kg)
  • Unterkunft (Haustier in der Kabine / Haustier im Käfig / Haustier an Deck)

Die Begleitpersonen müssen die Gesundheitsbescheinigung des Tieres jederzeit mit sich führen (Einwohner der Europäischen Union müssen außerdem den offiziellen EU-Heimtierausweis des Tieres mit sich führen), alle Vorschriften für die Unterbringung befolgen und für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres während der gesamten Reise verantwortlich sein. Für Katzen, Hunde und Frettchen muss ein Nachweis über eine Tollwutimpfung vorliegen.

Gemäß dem Gesetz L.4830/2021/Government Gazette Issue A 169/18.09.21 "New framework for the welfare of pets, "Argos" Programme and other provisions" (Neuer Rahmen für das Wohlergehen von Haustieren, Programm "Argos" und andere Bestimmungen) müssen Fahrgäste, die auf der Linie Patras Sami Ithaca & Ithaca Sami Patras reisen möchten und Haustiere, Assistenz- oder Therapietiere mit sich führen, einen Fahrschein für das Tier ausstellen.

Die notwendigen Informationen für die Fahrkarte des Tieres sind:

  • Nummer des Reisepasses oder des Gesundheitsbuches
  • Nummer der Tierkennzeichnung
  • Tierkategorie (Haustiere, Therapietiere, Begleittiere)
  • Tiergröße: unterteilt in kleine Tiere mit einem Gewicht von weniger als 10 kg und große Tiere mit einem Gewicht von 10 kg oder mehr.

Passagiere-Begleitpersonen sollten das Gesundheitsbuch des Tieres mit sich führen. Jeder Passagier kann bis zu 4 Tiere begleiten, die ihm gehören.

Insbesondere:

  • Haustiere bis zu einem Gewicht von 10 kg werden in einem Transportmittel (Tiertasche, Käfig, Box) befördert und bleiben in dem Bereich, in dem sich ihr Besitzer aufhält.
  • Haustiere über 10 kg müssen die speziellen Käfige des Schiffes benutzen.
  • Therapie-, Hilfs- und Arbeitstiere müssen mit Maulkorb und Leine mit ihrem Besitzer reisen.
  • Alle Tiere, unabhängig von der Kategorie, zu der sie gehören, müssen ein Ticket und die erforderlichen Begleitdokumente (Gesundheitsbuch, ID-Chip, Reisepass) haben.

Darüber hinaus sind die Passagiere/Begleitpersonen des Haustieres für dessen Pflege, Sicherheit und Hygiene während der Reise verantwortlich.

Schiffe bieten einen speziellen Raum für die tägliche Hygiene von Haustieren.

Unbegleitete Haustiere werden nicht akzeptiert.

Alle von den Tieren verursachten Schäden gehen zu Lasten ihrer Begleiter.

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