HAUSTIERE AN BOARD

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Haustiere an Board

Alle Informationen, die Sie wissen müssen, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen.

- Fährreisen mit einem Haustier

Haustiere an Board

Wenn Sie vorhaben mit Ihrem Haustier zu verreisen, werden Sie sich freuen zu wissen, dass alle Fährgesellschaften dies zulassen, es gelten jedoch bestimmte Vorschriften.

  • Passagiere müssen bei der Buchung angeben, dass sie mit einem Haustier reisen.
  • Haustiere müssen einen gültigen Haustierreisepass haben.
  • Haustiere können nicht ohne Begleitung reisen.
  • Die Tierbesitzer sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene ihres Haustieres verantwortlich.
  • Die Tierbesitzer sind allein verantwortlich für alle möglichen Schäden oder Verletzungen, die durh ihr Haustier an Dritte verursacht werden.

Sehbehinderte Passagiere dürfen mit Ihrem Blindenführhund gemäß den nationalen Bestimmungen (Gesetz Nr. 376 des 25. August 1988) und internationalen und EU-Verordnungen (Artikel 11.5 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) ohne Aufpreis reisen - die Fährgesellschaft/das Reisebüro muss jedoch zum Zeitpunkt der Buchung entsprechend informiert werden.

Abhängig von der Fährgesellschaft und der Fähre, mit der Sie reisen, gibt es spezielle Einrichtungen (Zwinger) an Bord für Hunde und Katzen. Einige Fährgesellschaften bieten auch eine limitierte Anzahl an haustierfreundlichen Kabinen an. Andere Haustiere wie Hamster, Vögel, Kaninchen sind ebenfalls erlaubt, müssen aber während der gesamten Reise in ihren Transportboxen/Käfigen bleiben.

Haustiere sind in den öffentlichen Gemeinschaftsbereichen des Schiffes nicht erlaubt. Für ihren Durchgang durch Treppen oder Korridore während ihres Transfers, müssen sie in einer Transportbox/einem Käfig bleiben oder an der Leine sein und einen Maulkorb tragen. Wenn das Tier sich nicht in einer Tragetasche/einem Käfig oder in einer Haustierkabine befindet, müssen Sie Ihr Haustier jederzeit begleiten.

Kabinen, in denen Haustiere erlaubt sind, sind im Online-Buchungssystem als HAUSTIERKABINEN gekennzeichnet.

Fragebogen zur Reiseerklärung für Haustiere

Auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens (Artikel 18 § 7 des Gesetzes 4830/2021 / Official Gazette Issue A' 169/18.09.2021) ist es für Passagiere, die mit Tieren reisen, obligatorisch, diese bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets anzugeben, damit sie im elektronischen Buchungssystem erfasst werden.

  • Nummer des Heimtierausweises oder der Gesundheitsbescheinigung für Tiere
  • Kategorie des Tieres (z. B. Begleittier, Therapietier, Hilfstier)*
  • Größe des Tieres (groß > 10 kg oder klein <= 10 kg)
  • Unterkunft (Haustier in der Kabine / Haustier im Käfig / Haustier an Deck)

Die Begleitpersonen müssen die Gesundheitsbescheinigung des Tieres jederzeit mit sich führen (Einwohner der Europäischen Union müssen außerdem den offiziellen EU-Heimtierausweis des Tieres mit sich führen), alle Vorschriften für die Unterbringung befolgen und für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres während der gesamten Reise verantwortlich sein. Für Katzen, Hunde und Frettchen muss ein Nachweis über eine Tollwutimpfung vorliegen.

Als kleines Haustier gilt ein Körpergewicht von bis zu 5 kg, als mittelschweres ein Gewicht von 5-15 kg und als großes Tier ein Körpergewicht von mehr als 15 kg.

Gemäß Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung 101/95 müssen alle Tiere mit geeigneten Impfstoffen geimpft worden sein. Es wird klargestellt, dass die Impfbescheinigung dem Schiffspersonal vorgelegt werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass die Impfbescheinigung vom 4-07-2004 durch den "Haustierpass" ersetzt wird.

Gemäß Artikel 13 Abs. 2 der Verordnung 101/95 sind von der Verpflichtung zum Aufenthalt in den Sondergebieten ausgeschlossen:

  • Speziell ausgebildete Tiere, vor allem Hunde, die Menschen mit Behinderungen helfen. Diese Tiere müssen natürlich die entsprechenden Zertifikate haben.
  • Kleine Haustiere, die normalerweise mit Menschen zusammenleben (vor allem Katzen und kleine Hunde), sofern sie in speziellen Boxen oder Käfigen transportiert werden, einen Maulkorb tragen und mit den entsprechenden Impfungen geimpft sind (dies muss durch die entsprechenden Bescheinigungen nachgewiesen werden, die von ihren Besitzern mitgebracht werden); diese Tiere müssen im Inneren des Schiffes und in ihren Käfigen bleiben; wenn die Passagiere in der Kabine nicht wollen, dass das Haustier bei ihnen bleibt, oder wenn es ein erhöhtes Passagieraufkommen gibt, darf das kleine Haustier nicht im Inneren des Schiffes, sondern nur im Freien gehalten werden.

Große Haustiere:

  • Müssen einen Maulkorb tragen und natürlich geeignet sein.
  • Müssen geimpft sein.
  • Müssen immer von ihrem Besitzer begleitet werden (mit Leine oder Kette angebunden) und dürfen sich nur in offenen Decksbereichen aufhalten, wo nicht viele Passagiere sind, damit sie nicht gestört oder gefährdet werden.

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