HAUSTIERE AN BOARD

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Haustiere an Board

Alle Informationen, die Sie wissen müssen, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen.

- Fährreisen mit einem Haustier

Haustiere an Board

Wenn Sie vorhaben mit Ihrem Haustier zu verreisen, werden Sie sich freuen zu wissen, dass alle Fährgesellschaften dies zulassen, es gelten jedoch bestimmte Vorschriften.

  • Passagiere müssen bei der Buchung angeben, dass sie mit einem Haustier reisen.
  • Haustiere müssen einen gültigen Haustierreisepass haben.
  • Haustiere können nicht ohne Begleitung reisen.
  • Die Tierbesitzer sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene ihres Haustieres verantwortlich.
  • Die Tierbesitzer sind allein verantwortlich für alle möglichen Schäden oder Verletzungen, die durh ihr Haustier an Dritte verursacht werden.

Sehbehinderte Passagiere dürfen mit Ihrem Blindenführhund gemäß den internationalen und EU-Verordnungen (Artikel 11.5 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) ohne Aufpreis reisen - die Fährgesellschaft/das Reisebüro muss jedoch zum Zeitpunkt der Buchung entsprechend informiert werden.

Abhängig von der Fährgesellschaft und der Fähre, mit der Sie reisen, gibt es spezielle Einrichtungen (Zwinger) an Bord für Hunde und Katzen. Einige Fährgesellschaften bieten auch eine limitierte Anzahl an haustierfreundlichen Kabinen an. Andere Haustiere wie Hamster, Vögel, Kaninchen sind ebenfalls erlaubt, müssen aber während der gesamten Reise in ihren Transportboxen/Käfigen bleiben.

Haustiere sind in den öffentlichen Gemeinschaftsbereichen des Schiffes nicht erlaubt. Für ihren Durchgang durch Treppen oder Korridore während ihres Transfers, müssen sie in einer Transportbox/einem Käfig bleiben oder an der Leine sein und einen Maulkorb tragen. Wenn das Tier sich nicht in einer Tragetasche/einem Käfig oder in einer Haustierkabine befindet, müssen Sie Ihr Haustier jederzeit begleiten.

Kabinen, in denen Haustiere erlaubt sind, sind im Online-Buchungssystem als HAUSTIERKABINEN gekennzeichnet.

Fragebogen zur Reiseerklärung für Haustiere

Auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens (Artikel 18 § 7 des Gesetzes 4830/2021 / Official Gazette Issue A' 169/18.09.2021) ist es für Passagiere, die mit Tieren reisen, obligatorisch, diese bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets anzugeben, damit sie im elektronischen Buchungssystem erfasst werden.

  • Nummer des Heimtierausweises oder der Gesundheitsbescheinigung für Tiere
  • Kategorie des Tieres (z. B. Begleittier, Therapietier, Hilfstier)*
  • Größe des Tieres (groß > 10 kg oder klein <= 10 kg)
  • Unterkunft (Haustier in der Kabine / Haustier im Käfig / Haustier an Deck)

Die Begleitpersonen müssen die Gesundheitsbescheinigung des Tieres jederzeit mit sich führen (Einwohner der Europäischen Union müssen außerdem den offiziellen EU-Heimtierausweis des Tieres mit sich führen), alle Vorschriften für die Unterbringung befolgen und für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres während der gesamten Reise verantwortlich sein. Für Katzen, Hunde und Frettchen muss ein Nachweis über eine Tollwutimpfung vorliegen.

Auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens (Artikel 18 § 7 des Gesetzes 4830/2021 / Amtsblatt Ausgabe A' 169/18.09.2021) ist es für Passagiere, die mit Tieren reisen, obligatorisch, diese bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets anzugeben, damit sie im elektronischen Buchungssystem erfasst werden und ein kostenloses Ticket ausgestellt werden kann.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates darf jeder Fahrgast mit maximal 5 Haustiere reisen, die ihm gehören, welche vollständig geimpft sein müssen und jedes Tier muss sein eigenes Gesundheitsbuch haben. Die Schiffe verfügen über spezielle Kabinen (PET-Kabinen) sowie spezielle Unterkunftsbereiche für Haustiere. Ausgenommen sind die FLYING DOLPHIN-Schiffe, auf denen der Transport von Haustieren nur in einer kleinen Transportbox bis zu 10 kg erlaubt ist.

Aus Gründen der öffentlichen Hygiene sind Haustiere in den Kabinen (mit Ausnahme der speziell ausgewiesenen PET-Kabinen), Bars, Restaurants und den öffentlichen Innenbereichen des Schiffes nicht erlaubt. Wenn sie auf dem offenen Deck spazieren gehen, müssen diese einen Maulkorb tragen, an der Leine geführt werden und von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Außerdem müssen die Passagiere/Begleiter des Haustieres immer ein aktuelles Gesundheitsbuch mit sich führen und für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Haustieres während der Reise verantwortlich sein.an Bord gibt es spezielle Bereiche für die tägliche Hygiene des Haustieres (außer auf FLYING DOLPHIN-Schiffen). Unbegleitete Haustiere werden an Bord nicht akzeptiert.

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